Montag, 1. Februar 2010
Leidiges Thema Kindergelderhöhung - Anrechnung auf Alg 2
Wie sicherlich allseits bekannt ist, wurde das Kindergeld zum 01.01.2010 erhöht. Alle Kindergeldberechtigten erhalten somit ab dem Jahr 2010 mehr Kindergeld. Aber erhalten die Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (Alg 2) dadurch ebenfalls mehr Geld und profitieren sie von dieser höheren Zahlung?
Nein, natürlich nicht, warum denn auch? Sicherlich wird wiederrum argumentiert, dass es ja die immer wiederkehrende Erhöhung der Regelleistung gibt, die den Kostenexplosionen Rechnung tragen soll.
Jedoch sollte hier mal darauf hingewiesen werden, dass insbesondere die Regelleistungen für Kinder (ungeachtet des noch ausstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes) mit Sicherheit in ihrer geringen Höhe durch nichts zu rechtfertigen ist.
Insofern kann diese argumentative Haltung schon getrost beiseite geschoben werden.
Es ist und bleibt wie immer, die Kindergelderhöhung sollte AUSNAHMSLOS allen Kindern zugute kommen, ungeachtet ob sich diese nun im Leistungsbezug befinden oder nicht.
Denn auch wenn es noch nicht alle wirklich verstanden haben, aber die Kinder sind die Zukunft dieses Landes. Und da sollte man keinerlei Unterschiede machen, aus welcher gesellschaftlichen Schicht sie nun stammen oder nicht.
Mittwoch, 15. Juli 2009
Mehr Geld für Kinder - das Schulstarterpaket
Doch bevor nun Euphorie aufkeimt, es handelt sich lediglich um eine Einmalzahlung für Schüler, um die Anschaffung von Schulmaterial zu erleichtern. Ein guter Ansatz, aber wohl nur die halbe Miete, da Kinderarmut noch immer ein prekäres Problem darstellt.
Das Schulstarterpaket im Einzelnen:
Anspruch haben demnach alle Schüler die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeine oder berufsbegleitende Schule besuchen. Ferner muss ein im Haushalt lebender Elternteil Leistungen nach dem SGB II (Alg2) beziehen.
Die Höhe der Einmalzahlung beträgt 100,00 EUR und wird mit den Leistungen für August (also Ende Juli) ausbezahlt.
Auch Kinder mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag (ohne "Hartz4-Anspruch") erhalten diese Einmalzahlung, diese wird dann jedoch direkt von der Kindergeldkasse ausbezahlt.
Bei beiden Varianten soll eine Antragstellung nicht notwendig sein. Dennoch heißt es aus allgemeiner Erfahrung, die nächste Zahlung (Alg2 oder Kindergeld) genau auf die Höhe zu prüfen, um sich Nachteile zu ersparen.
Nun sei gesagt, dass der Ansatz mit Sicherheit kein schlechter ist. Dennoch stellt sich für jeden die Frage, ob damit der Armut Genüge getan wurde. Davon kann wohl kaum die Rede sein. Denn jeder der Kinder hat (ob mit Alg2-Anspruch oder ohne) kann aus eigener Erfahrung berichten, was Kinder tatsächlich benötigen, wie hoch der finanzielle Aufwand für diese ist und wie wichtig eine solide finanzielle Situation für die Entwicklung der Kinder ist.
Insofern ist eine weitere Verbesserung in Bezug auf Kinder weiterhin erforderlich!
Donnerstag, 26. Februar 2009
Kinderarmut und Hartz4-Bezug (Alg2) oder Sozialhilfe und die Statistik
Doch dieses Jahr ist Bundestagswahl, nicht zu erwähnen die Europawahl. Also das große Superwahljahr, Anlass genug um für Sonnenschein am politischen Himmel zu sorgen und dem Volk ein Geschenk zu reichen.
Bald weniger Kinder auf Hartz4 angewiesen
Immer weniger Kinderarmut dank rückläufiger Zahlen im Bereich Alg2
Kinder endlich unabhängig von Sozialhilfe
Doch da es sich fast ausschließlich um politische Aussagen handelt und der Wahlkampf unmittelbar bevorsteht, wird es Zeit, dies mal ein wenig genauer zu beleuchten. Was hat sich denn nun tatsächlich geändert:
Kindergelderhöhung
Das Kindergeld wurde zum 01.01.2009 erhöht. Somit wird das Einkommen des Kindes im Hartz4-Bezug erhöht. Realistisch betrachtet bedeutet dies jedoch nur, dass eine Umschichtung vom Budget der Alg2-Träger auf die Familienkassen erfolgt. Getreu dem Motto, selbes Geld, anderer Topf...
Kindergeldzuschlag (KIZ)
Der Kindergeldzuschlag ist vorwiegend für den Personenkreis gedacht, in welchem die Kinder die ausschlaggebende Komponente für den Alg2-Bezug sind. Sprich die Eltern (bzw. der Elternteil) arbeiten, aufgrund der Kinder ist man dennoch auf Transferleistungen angewiesen. In diesem Fall kann der Kindergeldzuschlag tatsächlich dazu führen, dass die ganze Familie aus dem Hartz4-Bezug fällt. Dies ist also eine positive Entwicklung, da durch die Gewährung oftmals tatsächlich eine finanzielle Verbesserung für die Familie eintritt.
Wohngelderhöhung
Die zum 01.01.2009 eingeführte Wohngeldreform führt dazu, dass Kinder mit Einkommen (zumeist Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss) einen Wohngeldanspruch haben und somit aus der Leistungsgewährung ausscheiden. Tatsächlich ändert sich jedoch auch in diesem Fall für das tatsächliche Familieneinkommen nichts, da alle über die Bedarfe der Kinder hinausgehenden Einkünfte bis zur Höhe des hälftigen Kindergeldes bei den Eltern als Einkommen angerechnet und dadurch für die Eltern selbst ein geringerer Alg2-Anspruch besteht. Somit ist in den meisten Fällen auch hier ein reines „Töpflein-wechsel-dich“ am Werk, ohne dass eine tatsächliche Veränderung eintritt.
In der Gesamtbetrachtung wird es um die Kinderarmut wohl kaum Verbesserungen geben, auch wenn die Statistik am Ende gegenteiliges behauptet.
Sonntag, 8. Februar 2009
ARGE vs. Alg2-Empfänger – Fronten klären
Und wenn man es mal rein realistisch betrachtet, so ist es doch dem Grunde nach das wertvollste, was die Gründung der Bundesrepublik hervorgebracht hat. Ein Sicherungssystem, wie es in der Welt seinesgleichen sucht.
Aber nun ist inzwischen ein Punkt erreicht, an dem ich es kaum noch fassen kann. Was genau passiert momentan?Leider ist es zu einer Art Kampf zwischen Mitarbeitern und Kunden gekommen. Der Kampf von Agentur/ARGE/Optionskommune vs. Alg2-Empfängern.
Aber wie kommt es dazu? Was hat sich seit 01.01.2005 verändert?
…die Mietobergrenze gab es schon zu BSHG-Zeiten
…die Pauschalierung der Regelsätze wurde schon zu BSHG-Zeiten eingeführt
…Sanktionen wurden schon zu BSHG-Zeiten vorgenommen
Warum also all dieser Hass, all diese Demonstrationen, diese ewigen Konflikte?
Auch wenn es nicht dem sonstigen Bild meines Blogs entspricht, muss ich hier dennoch mal einen kleinen Denkanstoß für beide Seiten vorbringen:
…geht mit eurem Gegenüber so um, wie ihr den Umgang mit euch wünscht
…euer Gegenüber ist nicht euer Feind
…versucht Fragen und Missverständnisse höflich zu klären
…beide Parteien versuchen rechtliche Ansprüche umzusetzen
Denkt mal drüber nach und versucht das nächste mal, euren Gegenüber mit diesen Denkanstößen zu überraschen. Glaubt mir, es wird Wunder bewirken.
Freitag, 6. Februar 2009
Peinliche Panne der Agentur – Alg2-Daten im Netz
Wie die Onlineausgabe des Stern berichtet, soll auf der offiziellen Homepage der Agentur für Arbeit Daten von über 1.700 Alg2-Beziehern einsehbar gewesen sein. Hierbei handelte es sich um Namen, Kundennummern und Angaben zu Krankheiten der Hartz4-Empfänger.
Möglich wurde dies, indem Daten eines Bildungsträgers eingestellt wurden, die Einschätzungen zu Fördermaßnahmen von AlgI- und AlgII-Empfängern enthielten.
Aber anstatt die Daten nur für Mitarbeiter der BA sichtbar gewesen sind, konnte jeder Besucher der Homepage sich über der Informationen bedienen. Und sei es nicht schon genug, so konnten die Datensätze sogar geändert, gelöscht oder neue hinzugefügt werden.
Was soll einem dazu noch einfallen? Wieder einmal muss man sich die Frage stellen, weshalb eine solch große Behörde immer wieder technische Probleme in diesem Ausmaß haben kann.
Da fällt einem doch immer wieder die Frage ein:
Wie ist eigentlich das Verhältnis zwischen Alg2 und Datenschutz?
Montag, 2. Februar 2009
Eheähnliche Gemeinschaft bei Hartz4-Bezug (alg2)
Definition „eheähnliche Gemeinschaft“ (Alg2/Hartz4)
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist:
...eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft
...zwischen einer Frau und einem Mann
...sie lässt ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall vermuten
Die häufigsten Indizien hierfür sind:
...das Vorliegen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft
...die Betreuung von Kindern im Haushalt (insbes. die gemeinsamen Kinder)
...die Möglichkeit, über das Einkommen und Vermögen des anderen zu verfügen
Änderung durch die „eheähnliche Gemeinschaft“ bei Alg2-Bezug
Die Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft hat insbesondere zur Folge, dass die Haushaltsmitglieder zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammen gefasst werden. Somit wird das Einkommen und Vermögen bei der Berechnung der zustehenden Alg2-Ansprüche von allen Personen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Kritischer Ansatz – wer fällt nicht unter diese Regelung beim Alg2/Hartz4
Wie sich schon der Definition einer eheähnlichen Gemeinschaft entnehmen lässt, betrifft dies nur das Zusammenleben von Frau und Mann, nicht jedoch gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften. Diese werden zumeist nur dann als Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt.
Samstag, 31. Januar 2009
Die Bedarfsgemeinschaft bei Alg2/Hartz4
Im Arbeitslosengeld 2 (Alg2/Hartz4) ist immer wieder die Rede von der so genannten „Bedarfsgemeinschaft“. Aber worum genau handelt es sich hierbei? Wann kann man von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, wann nicht?Wie so häufig im Sozialleistungsrecht (Sozialhilfe, Wohngeld) werden insbesondere Familien in Gemeinschaften zusammengefasst, eben die Bedarfsgemeinschaft.
Der Bedarf errechnet sich somit aus allen zur Bedarfsgemeinschaft zugehörigen Personen. Dem wiederum wird das Einkommen und Vermögen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt. Hierdurch errechnet sich somit die Leistungshöhe (Alg2/Hartz4) einer Bedarfsgemeinschaft.
Doch wer zählt nun alles zur Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II (Alg2/Hartz4)?
- Der Arbeitssuchende selbst
- Die im Haushalt lebenden Partner (Ehegatte, eingetragener Lebenspartner)
- Kinder (sofern unter 25 Jahre alt)
- So genannte „eheähnliche“ Partnerschaften
Alle anderen Personen, die sich im Haushalt dauerhaft aufhalten (z.B. Geschwister des Arbeitssuchenden, Kinder über 25 etc.) gehören somit nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sondern viel mehr zur Haushaltsgemeinschaft.
Bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft wird der Alg2-Bedarf nur aus dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.